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Die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt ist ein zentrales Anliegen der sozialen Inklusion. Der Integrationsfachdienst (IFD) spielt dabei eine wichtige Rolle, indem er Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen unterstützt und Arbeitgeber bei der Integration von Menschen mit Behinderungen berät. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge die vielen verschiedenen Aufgaben des IFD (Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen, Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern, Vermittlung und Integration sowie Netzwerkarbeit). Die beiden Experten gehen in dieser Folge auch darauf ein, weshalb der IFD beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX eine wichtige Rolle spielt, insbesondere wenn es um die Integration von langzeiterkrankten Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz geht.
jeweils am Montag, 6 Uhr
Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter "Links").
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Webseite der Kanzlei Sauerborn
Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
By Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn | Rechtsanwalt Thorsten BlaufelderDie Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt ist ein zentrales Anliegen der sozialen Inklusion. Der Integrationsfachdienst (IFD) spielt dabei eine wichtige Rolle, indem er Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen unterstützt und Arbeitgeber bei der Integration von Menschen mit Behinderungen berät. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge die vielen verschiedenen Aufgaben des IFD (Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen, Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern, Vermittlung und Integration sowie Netzwerkarbeit). Die beiden Experten gehen in dieser Folge auch darauf ein, weshalb der IFD beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX eine wichtige Rolle spielt, insbesondere wenn es um die Integration von langzeiterkrankten Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz geht.
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