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#74: Werkvertrag oder Dienstvertrag bei IT-Services? Interview mit Mark Becker (Teil 1 v. 2)


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Stell dir vor, du beauftragt einen IT-Dienstleister oder Softwareentwickler oder gehörst zur vorgenannten Gruppe. Wer schlägt wen? Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Was zeichnet eigentlich diese beiden genannten Vertragsarten aus?

Der Werkvertrag (§ 631 BGB) ist immer dann einschlägig, wenn ein Erfolg geschuldet ist. Beim Bau eines Hauses tanzt du dir das ganz einfach vorstellen. Nach einem Jahr Bauzeit soll ein Haus stehen. Der Bauherr wird nicht nur für die reine Verrichtung der Tätigkeit der Arbeiter bezahlen.

Der Dienstvertrag (§ 611 BGB) ist hingegen dann angezeigt, wenn nur eine Tätigkeit geschuldet ist, kann bestimmte Erfolg. Das ist klassischerweise bei Beratungsleistungen oder Unterricht der Fall. Wenn du einen Nachhilfelehrer beauftragt, wird nach Zeit bzw. Aufwand bezahlt, aber nicht dafür, ob der Schüler dann am Ende eine Klausur besteht.

Diese Grundlagen sind auch auf die Softwareentwicklung bzw. IT-Dienstleistung anwendbar. Doch du hast sowohl als Auftraggeber als auch als Auftragnehmer gewissen Gestaltungsspielraum.

Ich unterhalte mich mit meinem Mandanten Mark Becker. Mark hat sich mit seinem Unternehmen "markbecker.one(){" auf die Planung und Einrichtung komplexe Web-Analyse-Tools für Unternehmen spezialisiert.

🌐 Link zu Marks Website: https://www.markbecker.one/


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Teil 1 von 2 (Fortsetzung folgt kommende Woche)

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Viel Spaß mit dieser Folge!

Dein Dr. Max Greger

Fachanwalt IT-Recht

Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht

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TECH.MEDIEN.RECHT.By Dr. Max Greger