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Wer krank ist, der soll zu Hause bleiben. Aber wie verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer, der (noch) krankgeschrieben ist, dennoch am Arbeitsplatz erscheint? Löblich sagen die einen, gefährlich für die Kollegen sagen die anderen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder sprechen in dieser Folge darüber, ob der Arbeitgeber einem solchen Mitarbeiter die Arbeitsaufnahme verbieten darf und ob sich derjenige vielleicht sogar arbeitsvertragswidrig verhält. Denn wer dies tut, muss ggfs. mit einer Abmahnung und einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen. Die beiden Experten erläutern des Weiteren, ob sich der Arbeitgeber beim Mitarbeiter nach der Diagnose erkundigen darf und ob der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gefährdet wird, wenn Beschäftigte vor Ablauf des ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeitszeitraums wieder arbeiten gehen (wollen).
jeweils am Montag, 6 Uhr
Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter "Links").
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Webseite der Kanzlei Sauerborn
Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
By Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn | Rechtsanwalt Thorsten BlaufelderWer krank ist, der soll zu Hause bleiben. Aber wie verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer, der (noch) krankgeschrieben ist, dennoch am Arbeitsplatz erscheint? Löblich sagen die einen, gefährlich für die Kollegen sagen die anderen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder sprechen in dieser Folge darüber, ob der Arbeitgeber einem solchen Mitarbeiter die Arbeitsaufnahme verbieten darf und ob sich derjenige vielleicht sogar arbeitsvertragswidrig verhält. Denn wer dies tut, muss ggfs. mit einer Abmahnung und einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen. Die beiden Experten erläutern des Weiteren, ob sich der Arbeitgeber beim Mitarbeiter nach der Diagnose erkundigen darf und ob der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gefährdet wird, wenn Beschäftigte vor Ablauf des ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeitszeitraums wieder arbeiten gehen (wollen).
jeweils am Montag, 6 Uhr
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