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Will ein Mitarbeiter eine erhaltene Kündigung nicht auf sich sitzen lassen, dann sollte er rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage einreichen oder einreichen lassen. In einem solchen Fall zielt der Klageantrag darauf ab, gerichtlich feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Doch viele Klägerinnen und Kläger möchten nicht an den Arbeitsplatz zurückgehen. Nach Ausspruch einer Kündigung ist für die meisten „das Tischtuch zerschnitten“. Der Fokus richtet sich vielmehr auf Erhalt einer Abfindung. Doch besteht hierauf wirklich ein Anspruch? In welcher Höhe? Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder beleuchten das Thema Abfindung und erklären, in welchen Fällen die Beschäftigten tatsächlich mit dem Erhalt einer Abfindung rechnen können.
jeweils am Montag und Donnerstag, 6 Uhr
Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter "Links").
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Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
By Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn | Rechtsanwalt Thorsten BlaufelderWill ein Mitarbeiter eine erhaltene Kündigung nicht auf sich sitzen lassen, dann sollte er rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage einreichen oder einreichen lassen. In einem solchen Fall zielt der Klageantrag darauf ab, gerichtlich feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Doch viele Klägerinnen und Kläger möchten nicht an den Arbeitsplatz zurückgehen. Nach Ausspruch einer Kündigung ist für die meisten „das Tischtuch zerschnitten“. Der Fokus richtet sich vielmehr auf Erhalt einer Abfindung. Doch besteht hierauf wirklich ein Anspruch? In welcher Höhe? Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder beleuchten das Thema Abfindung und erklären, in welchen Fällen die Beschäftigten tatsächlich mit dem Erhalt einer Abfindung rechnen können.
jeweils am Montag und Donnerstag, 6 Uhr
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