Inwiefern sind betriebsbedingte Kündigungen für Unternehmen aktuell ein Thema? Ist eine betriebsbedingte Kündigung während der Kurzarbeit überhaupt möglich? Wie lassen sich Trennungsprozesse auf Augenhöhe gestalten? Über diese und weitere Fragen spricht Autor und Journalist Sven Lechtleitner mit Rechtsanwalt Heiko Klages.
Zahlreiche Unternehmen befinden sich aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit. Die große Koalition hat sich erst kürzlich darauf verständigt, die Änderungen beim Kurzarbeitergeld fortzusetzen. Voraussetzung für Kurzarbeit ist, dass der Arbeitsausfall voraussichtlich nur vorübergehend besteht. Doch bei dauerhaftem Auftragsrückgang lassen sich Maßnahmen zum Personalabbau unter Umständen nicht vermeiden. Oftmals greifen Betriebe dabei zur betriebsbedingten Kündigung. Daneben besteht noch die Möglichkeit, Beschäftigten einen Aufhebungsvertrag anzubieten. Unabhängig von der arbeitsrechtlichen Ausgangslage darf bei Trennungsprozessen eines keineswegs fehlen: Transparenz und Fairness. So nehmen Mitarbeiter den Umgang ihres Arbeitgebers positiver wahr und sind beim Aufschwung eher wieder an Board.
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Musik: Pixelate by Zac Nelson (Artlist).