Inklusion & Teilhabe

8 - Die UN-Behindertenrechtskonvention (2)


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„Demokratie braucht Inklusion“: So steht es auf der Titelseite der übersetzten Ausgabe der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2018. Es ist Aufgabe des Staates, diese in der UN-BRK formulierten Rechte so umzusetzen, dass sie auch tatsächlich im Alltag gelebt werden und Menschen mit Behinderungen sich erfolgreich darauf berufen können. Durch die Ratifizierung von Bundestag und Bundesrat ist die Konvention im Jahr 2009 zu geltendem deutschen Recht geworden. Inklusion ist aber nicht nur eine Angelegenheit der Politik. Sie ist zuallererst auch eine Haltungsfrage, sie braucht Verbündete und Mitstreiter. Jede und jeder einzelne ist gefragt.

Blog: www.sozialteilhabe.de / Kontakt: [email protected]

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Inklusion & TeilhabeBy Patrick Sauter