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ChatGPT ist ein fortschrittliches Sprachmodell, entwickelt von Unternehmen OpenAI. Es ist darauf trainiert, menschenähnliche Texte zu generieren. ChatGPT kann für verschiedene Aufgaben eingesetzt werden, wie z. B. das Beantworten von Fragen, das Verfassen von Texten, das Zusammenfassen von Informationen und vieles mehr. Seine Fähigkeit, auf eine Vielzahl von Anfragen in natürlicher Sprache zu reagieren, macht es zu einem vielseitigen Werkzeug in vielen Bereichen, einschließlich Bildung, Forschung und Unterhaltung. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge auf die Frage ein, was es zu beachten gilt, wenn Beschäftigte ChatGPT im beruflichen Umfeld nutzen wollen. Die beiden Experten beleuchten u. a. die Aspekte Weisungsrecht des Arbeitgebers, Urheber- und Datenschutzrecht, Bewerberauswahl sowie die Rechte des Betriebsrats bei Einführung von künstlicher Intelligenz.
jeweils am Montag, 6 Uhr
Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter "Links").
Sie können diesen Podcast abonnieren bei
Webseite der Kanzlei Sauerborn
Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
By Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn | Rechtsanwalt Thorsten BlaufelderChatGPT ist ein fortschrittliches Sprachmodell, entwickelt von Unternehmen OpenAI. Es ist darauf trainiert, menschenähnliche Texte zu generieren. ChatGPT kann für verschiedene Aufgaben eingesetzt werden, wie z. B. das Beantworten von Fragen, das Verfassen von Texten, das Zusammenfassen von Informationen und vieles mehr. Seine Fähigkeit, auf eine Vielzahl von Anfragen in natürlicher Sprache zu reagieren, macht es zu einem vielseitigen Werkzeug in vielen Bereichen, einschließlich Bildung, Forschung und Unterhaltung. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge auf die Frage ein, was es zu beachten gilt, wenn Beschäftigte ChatGPT im beruflichen Umfeld nutzen wollen. Die beiden Experten beleuchten u. a. die Aspekte Weisungsrecht des Arbeitgebers, Urheber- und Datenschutzrecht, Bewerberauswahl sowie die Rechte des Betriebsrats bei Einführung von künstlicher Intelligenz.
jeweils am Montag, 6 Uhr
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