eXODABlog Echte Grichtsurteile

9 Jahre Haft wegen Handel mit Betaeubungsmitteln LG Kleve 2012


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Das Landgericht Kleve hat am 06.02.2012 im Aktenzeichen 120 KLs 40/11 ein Urteil gefaellt. In dem Verfahren ging es um den Angeklagten, der in nicht geringer Menge Betaeubungsmittel, konkret JWH-018, eingefuehrt hatte. Die Substanz wurde in Form einer Designer-Cannabinoid-Zubereitung, auch als "Kraeutermischung" oder "Spice" bekannt, gefunden. Das Gericht stellte fest, dass ab einer Menge von 0,75 Gramm JWH-018 eine nicht geringe Menge im Sinne des Betaeubungsmittelgesetzes vorliegt. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt und in eine Entziehungsanstalt eingewiesen. Zudem wurde die sichergestellte Designer-Cannabinoid-Zubereitung eingezogen. [1397] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan