Hier klären wir ohne Marketing-Gedöns die Frage: „Werbung vs. Information“ – und ob Kaltakquise-E-Mails im B2B zulässig sind. Guido spricht mit Dr. Christoph Pitsch (Anwalt, Trier) über UWG-Grundlagen, warum Kaltmailing keine Straftat ist, wo Bußgelder lauern (Telefonwerbung), weshalb Briefpost privilegiert ist und wann B2B-Mails über Impressums-/öffentliche Adressen als stillschweigend akzeptiert gelten. Plus Praxisregeln für KMU: Portfolio-Bezug, sachlicher Ton, schneller Opt-out – und keine Weihnachtsbäume an Stahlbauer.
Fazit: Information und Werbung lassen sich bei Kaltakquise nicht trennen – aber man kann es seriös machen. Portfolio-Bezug, respektvoller Ton, schneller Ausstiegsknopf. So bleibt’s nützlich statt nervig.
Hinweis: keine Rechtsberatung.