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Es geht um die Frage, wer die Ansprüche geltend machen kann. Insbesondere wird dies beim klausurrelevanten Unterlassungsanspruch relevant, nämlich richtet sich dies dort nach § 8 III UWG. Von immenser Bedeutung ist die Frage, wer Mitbewerber i.S.d. § 2 I Nr. 4 UWG ist. Daneben werden die Anspruchsgrundlagen und Besonderheiten dieser angerissen.
Timestamps:
0:00 Intro
0:09 Schema und Strategie
1:21 Anspruchsgrundlagen
3:30 Unterlassung vs. Schadensersatz
4:57 Aktivlegitimation beim Unterlassungsanspruch (§ 8 III UWG)
6:43 Beispiel (§ 8 III Nr. 3 UWG)
10:05 Mitbewerber als Anspruchsberechtigte - Schema
14:33 Beispiel 1 - Substituierbarkeit
15:52 Beispiel 2 - aus Verbrauchersicht 19:42
Beispiel 3 - Wechselbeziehung
25:20 Mitbewerber bei § 6 UWG
27:10 Kontrollfragen
By Der JurastudentEs geht um die Frage, wer die Ansprüche geltend machen kann. Insbesondere wird dies beim klausurrelevanten Unterlassungsanspruch relevant, nämlich richtet sich dies dort nach § 8 III UWG. Von immenser Bedeutung ist die Frage, wer Mitbewerber i.S.d. § 2 I Nr. 4 UWG ist. Daneben werden die Anspruchsgrundlagen und Besonderheiten dieser angerissen.
Timestamps:
0:00 Intro
0:09 Schema und Strategie
1:21 Anspruchsgrundlagen
3:30 Unterlassung vs. Schadensersatz
4:57 Aktivlegitimation beim Unterlassungsanspruch (§ 8 III UWG)
6:43 Beispiel (§ 8 III Nr. 3 UWG)
10:05 Mitbewerber als Anspruchsberechtigte - Schema
14:33 Beispiel 1 - Substituierbarkeit
15:52 Beispiel 2 - aus Verbrauchersicht 19:42
Beispiel 3 - Wechselbeziehung
25:20 Mitbewerber bei § 6 UWG
27:10 Kontrollfragen