Anbietende Fluggesellschaft muss Entschädigung zahlen
Bei einem verspäteten Charterflug muss die Airline eine Entschädigung zahlen, die den Flug angeboten hat, und nicht jene, die das Flugzeug dafür vermietet hat. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Anbietende Fluggesellschaft muss Entschädigung zahlen
Bei einem verspäteten Charterflug muss die Airline eine Entschädigung zahlen, die den Flug angeboten hat, und nicht jene, die das Flugzeug dafür vermietet hat. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.