Anfang des Jahres wurden unter anderem die Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte in Deutschland umgesetzt. Das hatte einige Änderungen im BGB zur Folge. Betroffen davon sind alle, die Kaufverträge abschließen. Es geht dabei nicht nur um den B2B-Bereich, sondern auch im Verbrauchsgüterkauf gibt es einige Neuerungen.