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Obwohl es im Beschaffungswesen zulässig ist, Angebote elektronisch einzureichen, verlangen viele Beschaffungsstellen lieber analoge Unterlagen. Dabei hat der digitale Weg für beide Seiten viele Vorteile.
Quellen zur Folge:
Alle Beiträge zum Lesen finden Sie auf www.bfh.ch/beschaffungsblog
Obwohl es im Beschaffungswesen zulässig ist, Angebote elektronisch einzureichen, verlangen viele Beschaffungsstellen lieber analoge Unterlagen. Dabei hat der digitale Weg für beide Seiten viele Vorteile.
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