Eine Mitarbeiterin des kommunalen Gesundheitsamtes klagte vor dem Landesarbeitsgericht Erfurt gegen ihren Arbeitgeber. Der verlangte von ihr, bei Bereitschaftsdiensten ständig erreichbar zu sein. Dafür forderte er von ihr, ihre private Handynummer anzugeben. Die Mitarbeiterin wollte das nicht und erhielt dafür eine Abmahnung. Zu Unrecht sagte das Gericht!