Als uns unser langjähriges Mitglied Watashi-San vor einigen Tagen (genauer gesagt am 27. Oktober) im Animexx-Büro besuchte, nahmen wir die Gelegenheit wahr, uns von ihm einmal ausführlich über das Thema "Waffen auf Conventions" aufklären zu lassen. Im knapp einstündigen Podcast geht es demnach, neben einem allgemeinen Rückblick auf die frühe deutsche Anime-Fanszene und einen anekdotischen Blick auf die zeitgenössische Animexx'sche Foren-Troll-Szene, vor allem um (Cosplay-)Waffen, Waffenregeln/-gesetze und den Waffencheck auf Anime-Conventions.
Wer die Gesetze nachlesen will, hier die wichtigsten drei Paragrafen, die im Podcast erwähnt wurden:
- § 1 WaffG, Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__1.html)
- § 42 WaffG, Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html)
- § 42a WaffG, Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html)