ARAG-Rechtsschutztipps für Hitze-Schwitze-Tage am Arbeitsplatz und in der Schule
Wenn die Sonne scheint und alle nach draußen lockt, ist das ein echter Grund zur Freude. Der Spaß vergeht allerdings meistens recht schnell, wenn man an heißen Sommertagen in überhitzten Räumen arbeiten oder lernen muss. Welche Rechte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Schülerinnen und Schüler dann haben und wann es Hitzefrei gibt, weiß die ARAG Rechtsschutzexpertin Jennifer Kallweit.