ARAG OnAir

ARAG OnAir – Episode 16: „Süßes oder Saures?“


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An Halloween herrscht keine Narrenfreiheit und es drohen sogar Bußgelder und Freiheitsstrafen
Zombies, Piraten, Vampire: Diese und andere gruselige
Gestalten ziehen in der Halloweennacht vom 31. Oktober auf den 1. November nicht nur
lauthals grölend um die Häuser, nein, sie klingeln auch und fordern Süßigkeiten. Wer nix gibt,
dem droht Saures, also zum Beispiel Zahnpasta auf der Türklinke oder im Vorgarten
verstreutes Klopapier. Ob das rechtlich gesehen eher harmlose Streiche sind und was an
Halloween generell erlaubt beziehungsweise nicht erlaubt ist, weiß Jennifer Kallweit von der
ARAG Rechtsschutzversicherung.
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ARAG OnAirBy Jennifer Kallweit