Urteil der Woche – MDR JUMP

Auch bei Probearbeit gilt der gesetzliche Unfallschutz


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Wenn Arbeitnehmer zur Probe arbeiten, auch ohne bezahlt zu werden, gilt der Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag entschieden.
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Urteil der Woche – MDR JUMPBy Mitteldeutscher Rundfunk