Am 5. Januar 1938 erlassen die Nationalsozialisten das "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen". Juden sollten durch Zwangsvornamen gekennzeichnet sein.
Am 5. Januar 1938 erlassen die Nationalsozialisten das "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen". Juden sollten durch Zwangsvornamen gekennzeichnet sein.