Sie hätten sich dringend außergerichtlich einigen sollen: die Betreiber der Kampenwandseilbahn und der Bund Naturschutz Rosenheim. Das hatte zumindest der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den beiden Parteien im November letzten Jahres ans Herz gelegt. Da wurde die Klage des Bund Naturschutz wegen des geplanten Ausbaus der Bahn in zweiter Instanz verhandelt. Heute ist klar, das hat nicht
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