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Aufgrund der pandemiebedingten wirtschaftlichen Belastungen von Unternehmen wurde die Insolvenzantragspflicht teilweise ausgesetzt.
Während UnternehmensleiterInnen üblicherweise bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung immer verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen, kann diese Pflicht aktuell ausgesetzt sein – allerdings nur für einen gewissen Zeitraum und unter bestimmten Voraussetzungen.
By Redaktion Justiz-OnlineAufgrund der pandemiebedingten wirtschaftlichen Belastungen von Unternehmen wurde die Insolvenzantragspflicht teilweise ausgesetzt.
Während UnternehmensleiterInnen üblicherweise bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung immer verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen, kann diese Pflicht aktuell ausgesetzt sein – allerdings nur für einen gewissen Zeitraum und unter bestimmten Voraussetzungen.