Ausstellung von Kopfnoten auf Zeugnissen ist rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Ausstellung von Kopfnoten auf Zeugnissen für rechtswidrig erklärt. Das Verwaltungsgericht sieht darin einen Eingriff in verschiedene Grundrechte des Schülers.
Ausstellung von Kopfnoten auf Zeugnissen ist rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Ausstellung von Kopfnoten auf Zeugnissen für rechtswidrig erklärt. Das Verwaltungsgericht sieht darin einen Eingriff in verschiedene Grundrechte des Schülers.