südnordfunk

Ausstieg aus der Zwangsprostitution


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Offiziell gilt der Straftatbestand der Zwangsprostitution bei Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Davon sind fast ausschließlich Frauen betroffen, in der Mehrheit Frauen aus dem Globalen Süden oder so genannten EU Drittstaaten. Beate Huschka von FREIA, der Fachberatungsstelle gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution in Freiburg, betreut Frauen die Schutz oder einen Ausstieg aus ihrer Situation suchen.
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südnordfunkBy iz3w on Air