Wenn Falschparker im Parkverbot erwischt werden, ist eine beliebte Ausrede: "Das Auto habe ich nicht selbst dort geparkt". Doch damit kommen sie künftig nicht mehr durch, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.
Wenn Falschparker im Parkverbot erwischt werden, ist eine beliebte Ausrede: "Das Auto habe ich nicht selbst dort geparkt". Doch damit kommen sie künftig nicht mehr durch, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.