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Balkonkraftwerk in der Eigentümergemeinschaft: Funktioniert das problemlos?


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Balkonkraftwerke bedeuten eine bauliche Veränderung,

sind aber faktisch nicht zu verbieten. Wir zeigen, wie ihr in einer
Wohnungseigentümergemeinschaft damit umgeht.

Ist ein Balkonkraftwerk eine bauliche Veränderung?

Seit Oktober 2024 gehört das Balkonkraftwerk nicht mehr zu

den einfachen baulichen Veränderungen, sondern zu den
privilegierten (Quelle: Bundesministerium für Justiz). Dieses neue Gesetz
ist ein entscheidender Wendepunkt bei der Genehmigungspflicht. Als
Wohnungseigentümer habt ihr ein Anrecht darauf, dass die
Wohnungseigentümergemeinschaft der Montage zustimmt.

Gleiches gilt seither übrigens auch für Mieter und

Vermieter. Ein generalisiertes Verbot funktioniert nicht mehr, der Vermieter
muss der Montage des Balkonkraftwerks zustimmen, sofern er keine ernsthaften
Bedenken entgegenbringen kann.

In unserem nachfolgenden Video verraten wir euch, was ihr vor dem Kauf eines Balkonkraftwerkes wissen und beachten solltet.

LinkBalkonkraftwerke: Das solltet ihr vor dem Kauf wissenSo geht ihr als Wohnungseigentümer vor

Auch wenn der Widerspruch durch die WEG faktisch nicht mehr

möglich ist, dürft ihr das Steckersolargerät nicht
einfach montieren. Zuvor braucht es einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft,
der auf euren Antrag hin ergeht. Ihr stellt diesen Antrag rechtzeitig vor der
nächsten Eigentümerversammlung (Quelle: Anwalt.de).

Im unkomplizierten Fall wird hier zu euren Gunsten

entschieden und ihr dürft euer Balkonkraftwerk
montieren. Stellt sich die WEG trotz besseren Wissens gegen euren Wunsch, habt
ihr die Möglichkeit, eine Beschlussersetzungsklage
einzureichen.

Beschlussantrag für die Eigentümerversammlung vorbereiten

Ihr habt zwar euren gesetzlichen Anspruch, die Genehmigung

braucht ihr aber trotzdem. Solltet ihr euer Balkonkraftwerk ohne Beschluss
installieren, müsst ihr es mit Pech wieder zurückbauen. Bereitet euch optimal auf den Beschlussantrag vor, indem ihr
die Verwaltung rechtzeitig über euren Wunsch informiert. Lasst euch bestätigen,
dass der Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung gesetzt
wurde.

Gebt im Antrag anschließend genau an, welches

Gerät ihr ausgewählt habt, wie ihr es sicher montieren wollt und wie ihr
die Mini-PV-Anlage versichert habt. Im Idealfall stimmt die WEG eurem
Nachhaltigkeitsprojekt zu. Sollten die Auflagen unverhältnismäßig sein, könnt
ihr den Beschluss anfechten und ebenfalls eine Beschlussersetzungsklage
einreichen. Am besten lasst ihr euch hierfür von eurem Anwalt oder eurer
Anwältin beraten.

Tipp: Vergesst nicht, eventuelle

Förderungen mitzunehmen, um bares Geld zu sparen.

Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft

Die WEG darf euch das Balkonkraftwerk nicht grundlegend

verbieten, allerdings Bedingungen zur Montage aufstellen. Dazu gehört
insbesondere die Wahl des Standorts. Stört eure Montage einen Nachbarn, solltet
ihr gemeinschaftlich eine Lösung finden. In einem solchen Fall ist eine
Ablehnung gerechtfertigt, sofern der Störfaktor objektiv nachweisbar ist.

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