Untersuchungsausschüsse sollen Missstände und staatliches Fehlverhalten aufklären. Im Bundestag aber dürfen auch befangene Abgeordnete in Untersuchungsausschüssen arbeiten. Kein Gesetz verbietet eine auch noch so enge Verbindung zum Untersuchungsgegenstand. Dabei wären Regeln dringend geboten.