Bericht: Der Politiker Bjoern Hoecke von der AfD wurde wegen der Verwendung eines verbotenen Nazi-Slogans verurteilt, plant aber Berufung einzulegen. Eine Geldstrafe von 13.000 Euro wurde verhaengt. Eine strafrechtliche Verurteilung bedeutet nicht automatisch den Verlust des passiven Wahlrechts. Trotz der Verurteilung bleibt Hoecke waehlbar und kann weiterhin kandidieren, doch die oeffentliche Wahrnehmung koennte seine politische Karriere beeinflussen. Kritiker sehen die Verurteilung als Bestaetigung extremistischer Tendenzen innerhalb der AfD, waehrend Hoecke und seine Anhaenger dies als politisch motiviert betrachten. Die Partei steht unter zunehmendem Druck, vor allem seit Teile als rechtsextrem eingestuft wurden. [4449] [AI-generated content]