Office Talk - DER Podcast fürs gesunde Büro

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In vielen Verwaltungen werden an den Arbeitsplätzen Drucker, Multifunktionsgeräte oder Kopierer in den Büroeinheiten aufgestellt. An manchen Arbeitsplätzen klagen die Beschäftigten über Atemwegsreizungen, mein persönlich letzter bzw. aktueller Fall insbesondere über Augenprobleme bis hin zu Bindehautentzündung und Kopfschmerzen. In diesem Zusammenhang wird dann häufig behauptet, es sei doch verboten die Drucker und Kopierer im Büro bei den Arbeitsplätzen aufzustellen um die möglichen Gefährdungen durch Emissionen auszuschließen. Auch die Nanopartikel sind hier ein Thema. Hier muß ich leider immer wieder sagen, dass mir kein Gesetz bekannt ist, welches es verbietet die Drucker und Kopierer am Arbeitsplatz aufzustellen. Es gibt allerdings Seit Januar 2014 neue Grenzwerte für die Vergabe des Umweltsiegels Blauer Engel für Laserdrucker. Allerdings gibt es auch bereits kritische Stimmen von Experten und Tonerstaub-Erkrankten bei der Stiftung nano-control. Sie halten die Begrenzung von 350 Milliarden Partikel weiterhin für zu hoch. Kritisiert wird zudem, dass größere Drucker von der Begrenzung befreit seien. Bei Tests seien bei solchen Geräten schon Werte gemessen worden, die 69 % über dem Blauen Engel-Wert lagen Es ist allerdings so, dass bei der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz für Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten der Allgemeine Staubgrenzwert von Relevanz ist. Dieser wird an Büroarbeitsplätzen in der Regel um etwa Faktor 100 unterschritten. Somit besteht für Beschäftigte im Büro theoretisch kein Anlass zur Besorgnis. Da in aller Regel die stoffliche Zusammensetzung anderer Emissionen nicht bekannt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall andere Wirkungen (z. B. allergische Reaktionen) auftreten können. Eines ist jedoch klar – wenn die Leute über solche Probleme klagen, dann halte ich es für unterlassene Hilfeleistung, auf dessen oder deren Probleme nicht zu reagieren.   Eine gute Hilfestellung bieten Informationsblätter der BAUA und der Verwaltungsberufsgenossenschaft. https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis-kompakt/F43.pdf?__blob=publicationFile&v;=7

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