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BGH: Anonyme Tauschboersen fuer Kinderpornografie als Bandenhandlungen


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Der Bundesgerichtshof hat im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet entschieden, dass Mitglieder anonymer Tauschboersen als Bande anzusehen sind. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Strafverfolgung. Ein anonymes Forum im Darknet wurde als bandenmaessige Struktur eingestuft, wodurch fuenf Angeklagte identifiziert und angeklagt wurden. Experten sehen das Urteil als wichtig an, um Taeter abzuschrecken. Es zeigt auch die Notwendigkeit einer staendigen Weiterentwicklung der Strafverfolgungsbehoerden im Umgang mit digitaler Kriminalitaet. Opferorganisationen begruessen das Urteil, waehrend Buergerrechtsorganisationen Bedenken hinsichtlich der Ueberwachung im Internet aeussern. Die internationale Zusammenarbeit gegen Kinderpornografie wird durch das Urteil gestaerkt. [4765] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan