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BGH: Anstifter zur Falschaussage erhaelt keine Strafmilderung


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Am 22. Mai 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, dass bei der Anstiftung zu einer Falschaussage keine Strafmilderung fuer den Anstifter gilt. Der BGH interpretierte das Merkmal des "Zeugen" und betonte, dass die Justizwahrheit nicht durch persoenliche Notsituationen relativiert werden darf. Diese Entscheidung zeigt die Bedeutung der Wahrheitsfindung im Gerichtsverfahren und fordert eine konsequente Bestrafung von Falschaussagen und ihrer Anstiftung. Kritiker bemaengeln die fehlende Beruecksichtigung individueller Umstaende des Anstifters. Die Entscheidung koennte auch Auswirkungen auf andere Bereiche des Strafrechts haben und verdeutlicht die fortlaufende Auseinandersetzung mit Fragen der Gerechtigkeit. [4629] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan