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BGH bestaetigt Freispruch fuer Inspekteur der Polizei in Baden-Wuerttemberg


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Der Kriminalinspekteur in Baden-Wuerttemberg wurde vom Vorwurf der sexuellen Noetigung freigesprochen, nachdem der Bundesgerichtshof den Freispruch bestaetigte. Die Vorwuerfe, die auf einer einzigen Anschuldigung basierten, verloren an Glaubwuerdigkeit, als sich widerspruechliche Angaben der Klaegerin zeigten. Das Landgericht und der BGH kamen zu dem Schluss, dass die Beweislage unklar war. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet keine Verharmlosung des Themas, sondern fordert grosse Sorgfalt, um zwischen echten Faellen und Falschanzeigen zu unterscheiden. Der belastende Prozess fuer den Inspekteur ist nun beendet. Hoffentlich zieht die Anklaegerin Konsequenzen und uebernimmt Verantwortung fuer ihre Aussagen. [2285] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan