Der Bundesgerichtshof bestaetigte das Urteil des Oberlandesgerichts Muenchen, wonach eine IS-Rueckkehrerin fuer 14 Jahre ins Gefaengnis muss. Die Verteidigung hatte auf eine Aufhebung gehofft, wurde jedoch enttaeuscht. Der BGH stuetzte das Urteil und signalisierte mit seiner Entscheidung eine klare Haltung gegen Terrorismus. Die Verurteilung dient als Abschreckung fuer andere IS-Anhaenger und zeigt die Konsequenz der deutschen Justiz. Die Rueckkehrerin muss die Strafe von 14 Jahren Haft nun tatsaechlich antreten, ohne Aussicht auf eine Neuverhandlung. [1614] [AI-generated content]