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BGH-Entscheidung VII ZR 9/24: Bauunternehmer haftbar nach Gewaehrleistung


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Am 10. Juli 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in der Rechtssache VII ZR 9/24 ueber die Haftung von Bauunternehmen fuer Maengelansprueche. Der BGH stellte fest, dass Bauunternehmer auch nach Ablauf der Gewaehrleistungsfrist haftbar gemacht werden koennen, besonders bei grober Fahrlaessigkeit oder vorsaetzlichem Verhalten. Die Richter betonten das Vertrauensverhaeltnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und die Pflicht, Maengel rechtzeitig zu beheben. Die Entscheidung schuetzt besonders private Bauherren, die oft nicht ueber das Fachwissen zur Maengelerkennung verfuegen. Diese richtungsweisende Entscheidung wird zukuenftige Vertraege und Bauprojekte beeinflussen. [-1] [14178] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan