Am 30. Juli 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall AnwZ (Brfg) 13/24 ueber die Anfechtbarkeit von Pruefungen in der anwaltlichen Ausbildung. Ein angehender Anwalt klagte gegen die Bewertung seiner Pruefungsleistung und bemaengelte, dass ihm nicht genuegend Gelegenheit gegeben wurde, seine Argumente darzulegen. Der BGH stellte fest, dass die Pruefungsordnungen klare Kriterien fuer eine ordnungsgemaesse Durchfuehrung und Bewertung festlegen. Eine Berufung ist nur bei schwerwiegenden Maengeln zulaessig, was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen wurde. Die Entscheidung betont die Notwendigkeit transparenter Pruefungsprozesse und legt Verantwortung sowohl bei Pruefern als auch bei Auszubildenden. Sie koennte die Qualitaet der anwaltlichen Ausbildung wesentlich beeinflussen. [-1] [18259] [AI-generated content]