In der BGH-Entscheidung IX ZR 148/22 vom 11. April 2024 wurden bedeutende Grundsaetze zur Insolvenzanfechtung festgelegt. Der Fall bezog sich auf die Anfechtung von Zahlungen eines insolventen Schuldners an einen Glaeubiger im Jahr 2022, bei der die Insolvenzverwalterin argumentierte, dass andere Glaeubiger benachteiligt worden seien. Der BGH stellte fest, dass Zahlungen innerhalb eines Anfechtungszeitraums anfechtbar sind, jedoch eine tatsaechliche Benachteiligung der Glaeubiger vorliegen muss. Der Nachweis konkreter Anhaltspunkte ist noetig, um Anfechtungen zu unterstuetzen. Diese Entscheidung staerkt die Glaeubigerrechte und foerdert die Klarheit im Insolvenzrecht. [11503] [AI-generated content]