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BGH staerkt Verhaeltnismaessigkeit in Strafzumessung – Entscheidung 2 StR 147/24


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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu § 2 StR 147/24, veroeffentlicht am 2. Juli 2024, markiert einen bedeutenden Fortschritt im deutschen Rechtssystem. Der BGH analysierte die Faktoren zur Strafzumessung und betonte die Bedeutung der Schwere der Tat sowie der individuellen Umstaende des Taeters. Der Grundsatz der Verhaeltnismaessigkeit ist zentral, sodass Strafen sowohl dem Unrecht der Tat entsprechen als auch Gerechtigkeit und Resozialisierung foerdern sollten. Zudem wird die Foerderung rehabilitativer Ansaetze diskutiert, um Rueckfallquoten zu senken. Die Reaktionen auf das Urteil sind gemischt, wobei das Urteil sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Implikationen hat, die eine neue Diskussion ueber die Balance zwischen Strafe und Rehabilitation anregen. [-1] [43251] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan