BGH: Uralt-Mietspiegel reicht nicht aus für Mieterhöhung
Vermieter dürfen die Miete erhöhen, wenn sie unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Oft wird dabei ein Mietspiegel zu Rate gezogen. Wenn der aber zu alt ist, braucht der Vermieter eine andere Begründung.
BGH: Uralt-Mietspiegel reicht nicht aus für Mieterhöhung
Vermieter dürfen die Miete erhöhen, wenn sie unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Oft wird dabei ein Mietspiegel zu Rate gezogen. Wenn der aber zu alt ist, braucht der Vermieter eine andere Begründung.