Am 20. August 2024 praezisierte der Bundesgerichtshof (BGH) die Regelungen zur Mietpreisbremse in einem wegweisenden Urteil. Er stellte fest, dass Vermieter die gesetzlich festgelegten Obergrenzen fuer Mieten einhalten muessen, auch bei bestehenden Mietverhaeltnissen. Im konkreten Fall ueberschritt die verlangte Miete die zulaessige Obergrenze um mehr als 20 Prozent. Der BGH entschied, dass Vermieter klar darlegen muessen, wie sie Mieterhoehungen begruenden, insbesondere in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dies staerkt die Rechte der Mieter und koennte zu vermehrten rechtlichen Schritten gegen ueberhoehte Mieten fuehren, was die Kontrolle der Mietpreisbremse entscheidend veraendern koennte. [-1] [15470] [AI-generated content]