Am 21. August 2024 veroeffentlichte der BGH das Urteil mit dem Aktenzeichen 3 StR 232/24, das bedeutende Klarstellungen zum Betrugsrecht liefert. Ein zuvor wegen schweren Betrugs verurteilter Angeklagter wurde in bestimmten Aspekten entlastet. Das Gericht stellte fest, dass die Beweisfuehrung der Anklage nicht ausreichte, um den Tatbestand des Betrugs vollstaendig zu belegen. Wichtige Beweisstuecke hatten nicht die noetige Ueberzeugungskraft, und die Absicht des Taeters konnte nicht ausreichend nachgewiesen werden. Das Urteil praezisiert die Anforderungen an die Beweisfuehrung in Betrugsfaellen und betont die Notwendigkeit einer sorgfaeltigen Pruefung der Beweise sowie der Intention des Angeklagten. Dies hat potenzielle Folgen fuer laufende und zukuenftige Ermittlungen im Wirtschafts- und Betrugsstrafrecht. [-1] [43249] [AI-generated content]