Am 16. Juli 2024 entschied der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) ueber Pensionsansprueche eines ehemaligen Beamten, dessen Ansprueche aufgrund zusaetzlicher Dienstjahre angefochten wurden. Die Behoerde hatte argumentiert, dass diese Zeit nicht anerkannt sei. Der BGH stellte jedoch fest, dass alle anerkannten Dienstzeiten in die Pensionsberechnung einfliessen muessen. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Rentenberechnung im oeffentlichen Dienst und koennte viele Beamte betreffen, die aehnliche Ansprueche haben. Experten sehen die Entscheidung als Staerkung der Rechte von Mitarbeitern und rechnen mit einem Anstieg von Klagen in aehnlichen Faellen. [-1] [15765] [AI-generated content]