Diese Meldung betrifft Millionen Deutsche: Am 27.06.2018 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Versicherungsunternehmen bei der Auszahlung der Lebensversicherungen die vertraglich versprochenen Überschußbeteiligungen kürzen dürfen, weil die Zinsen derzeit niedrig sind. Wir sprachen mit Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten über dieses Urteil.