Am 18. September 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Verfahren IV ZB 18/23, dass die Eigenbedarfskuendigung eines Vermieters unter bestimmten Bedingungen unzulaessig ist. Die Richter stellten klar, dass Vermieter einen konkreten Eigenbedarf nachweisen muessen, anstatt pauschale Aussagen zu machen. Im konkreten Fall war die Erklaerung des Vermieters, die Wohnung fuer sich und seine Familie zu benoetigen, nicht ausreichend, da die individuellen Umstaende nicht ausreichend konkretisiert wurden. Das Urteil staerkt die Rechte der Mieter und erfordert eine sorgfaeltige Pruefung der Eigenbedarfskuendigungen, was von Mietervereinen positiv aufgenommen wurde. Dies koennte zukunftsweisend fuer die Wohnungswirtschaft sein. [-1] [43247] [AI-generated content]