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BGH-Urteil IV ZR 129/23: Mitteilungspflicht und Vertragsauslegung im Fokus


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Am 10. Juli 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Berlin in der Revision IV ZR 129/23 ueber wichtige Aspekte des Versicherungsrechts. Der Fall betraf die Weigerung einer Gebaeudeversicherung, eine Leistung zu erbringen, da der Versicherungsnehmer angeblich nicht alle relevanten Informationen rechtzeitig mitgeteilt hatte. Der BGH stellte klar, dass vollumfaengliche und rechtzeitige Kommunikation aller gefahrenerhoehenden Umstaende entscheidend fuer den Leistungsanspruch ist. Auch kleinere Aenderungen am versicherten Objekt sind meldepflichtig. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen fuer die Praxis, da es die Informationspflichten im Versicherungsvertrag staerkt und ein Gleichgewicht zwischen den Rechten der Vertragsparteien gewaehrleisten soll. Experten aeussern gemischte Meinungen zu den strengen Anforderungen. [-1] [13663] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan