Am 17. Juli 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Verfahren IX ZB 18/23 ueber wesentliche Aspekte des Insolvenzrechts, insbesondere bezueglich Glaeubigerversammlungen. Der BGH betonte, dass fuer die Wirksamkeit von Beschluessen nicht nur die Anzahl anwesender Glaeubiger entscheidend ist, sondern auch das Erreichen einer erforderlichen Mehrheit. Dabei wurden die Rechte nicht anwesender Glaeubiger hervorgehoben, um eine faire Abwicklung zu gewaehrleisten. Der Insolvenzverwalter hat die Pflicht, alle Glaeubiger rechtzeitig zu informieren und relevante Informationen bereit zu stellen. Ausserdem sollen Abstimmungen klar geregelt sein, um mehr Transparenz und Fairness im Verfahren zu ermoeglichen. Die Entscheidung staerkt die Rechte der Glaeubiger und definiert die Pflichten des Insolvenzverwalters klarer. [11502] [AI-generated content]