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BGH-Urteil IX ZR 247/22: Haftung von Insolvenzverwaltern neu definiert


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In einem wegweisenden Urteil vom 11. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall IX ZR 247/22 entschieden, dass Insolvenzverwalter grundlegende Anforderungen an ihre Haftung erfuellen muessen. Sie sind verpflichtet, die Vermoegenswerte des Schuldners gewissenhaft zu verwalten und die Interessen sowohl der Glaeubiger als auch des Schuldners zu beruecksichtigen. Das Urteil fuehrt zu einer klaren Abgrenzung zwischen ordnungsgemaesser und fehlerhafter Vermoegensverwaltung und koennte potenzielle Insolvenzverwalter abschrecken. Die neuen Haftungsstandards ermoeglichen eine verbesserte rechtliche Aufsicht und koennten das Vertrauen in das Insolvenzsystem staerken, was fuer die Verwaltung von Insolvenzverfahren entscheidend ist. [-1] [13012] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan