Am 14. August 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in der Rechtssache IX ZR 52/24, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine fristlose Kuendigung bei Zahlungsverzug gerechtfertigt sein kann. Im verhandelten Fall war ein Schuldner ueber mehrere Monate in Verzug, was zur Kuendigung durch den Glaeubiger fuehrte. Der BGH stellte fest, dass ein Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten in der Regel ausreicht, um eine fristlose Kuendigung zu rechtfertigen. Die Richter betonten die Notwendigkeit einer Abwaegung der Interessen und forderten transparente Kommunikation zwischen den Parteien. Das Urteil koennte Unternehmen dabei helfen, rechtliche Komplikationen im Umgang mit zahlungsunfaehigen Kunden zu vermeiden und stellt eine klare Linie im deutschen Vertragsrecht dar. [-1] [14823] [AI-generated content]