Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (VIII ZR 150/23) die Rechte der Mieter bei Mietminderungen gestaerkt. In einem Rechtsstreit um einen Feuchtigkeitsschaden in einer Mietwohnung entschied das Gericht zugunsten der Mieter. Vermieter muessen Maengel umgehend beseitigen und die Mieter ueber den Fortschritt informieren. Die zulaessige Mietminderung wurde auf 20% festgesetzt. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen fuer Mieter und Vermieter, wobei Mieterverbaende das Urteil begruessen und Immobilienverbaende kritisieren. Insgesamt staerkt das BGH-Urteil die Rechte der Mieter und erhoeht die Verantwortung der Vermieter fuer die Instandhaltung der Mietobjekte. [9487] [AI-generated content]