Am 9. August 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Fall zur Haftung bei Grundstuecksuebertragungen. Der BGH stellte klar, dass Verkaeufer nicht nur bekannte Maengel offenbaren muessen, sondern auch eine generelle Pruefungspflicht bezueglich versteckter Maengel besteht. Dies koennte schwerwiegende Folgen fuer zukuenftige Immobiliengeschaefte haben, indem Verkaeufer als grob fahrlaessig eingestuft werden koennen, wenn sie relevante Informationen zurueckhalten. Kaeufer haben ein Recht auf Transparenz, und Notare muessen sicherstellen, dass alle relevanten Informationen vor Kaufvertragsabschluss bereitgestellt werden. Die Entscheidung erhoeht die Verantwortung der Verkaeufer und foerdert das Vertrauen im Immobilienmarkt. [-1] [14737] [AI-generated content]