Im Juli 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall VI ZR 115/22 ueber die Haftungsverteilung im Strassenverkehr. Der Fall betraf einen Unfall, bei dem ein Pkw-Fahrer eine rote Ampel missachtete und einen Radfahrer erfasste. Der BGH stellte fest, dass die Missachtung von Verkehrsregeln eine haftungsbegruendende Pflichtverletzung darstellt und hob die schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht des Autofahrers hervor. Obwohl der Radfahrer moeglicherweise ebenfalls gegen eine Regel verstossen hatte, wurde er nicht als Hauptverursacher des Unfalls angesehen. Das Urteil koennte bedeutende Auswirkungen auf die Rechtsprechung zur Mitverursachung im Strassenverkehr haben und unterstreicht die Verantwortung aller Verkehrsteilnehmer fuer die Sicherheit im oeffentlichen Raum. [-1] [18547] [AI-generated content]