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BGH-Urteil VIa ZR 506/21: Haftung von Plattformbetreibern fuer Nutzerinhalte


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Am 9. Oktober 2024 faellte der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall VIa ZR 506/21 eine zentrale Entscheidung zur Haftung von Plattformbetreibern fuer Nutzerinhalte im digitalen Zeitalter. Der Fall betraf einen Klaeger, der durch einen in einem sozialen Netzwerk veroeffentlichten Beitrag verunglimpft wurde. Der BGH stellte fest, dass Plattformbetreiber grundsaetzlich haftbar gemacht werden koennen, jedoch nur, wenn sie Kenntnis von schwerwiegenden Rechtsverletzungen haben. Diese Differenzierung schuetzt die Meinungsfreiheit der Nutzer und wahrt gleichzeitig die Persoenlichkeitsrechte. Die Entscheidung koennte zu strengeren Moderationsrichtlinien fuehren und legt einen wichtigen rechtlichen Rahmen fuer zukuenftige Faelle fest. [-1] [43244] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan